Die folgenden AGB gelten für alle an Fabian Ewert erteilten Aufträge.
Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend schriftlich widersprochen wird. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
Die jeweiligen Leistungen und Lieferungen werden in einem gesonderten Vertrag festgelegt. Bestellungen gelten erst dann als angenommen, wenn sie von Fabian Ewert schriftlich bestätigt werden.
1. Urheberrecht und Nutzungsrechte
1.1 Alle von Fabian Ewert erbrachten schöpferischen Arbeiten unterliegen dem Urheberrechtsgesetz, auch dann, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist. Ohne ausdrücklicher Einwilligung von Fabian Ewert dürfen Entwürfe und Reinzeichnungen weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen – ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt Fabian Ewert, eine Vertragsstrafe in Höhe von 10.000,- EUR für jeden Fall der Zuwiderhandlung zu verlangen.
1.2 Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über. Soweit nichts anderes vereinbart ist, überträgt Fabian Ewert dem Auftraggeber das einfache Nutzungsrecht für den jeweiligen Zweck. Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Genehmigung durch Fabian Ewert. Über den Umfang der Nutzung steht Fabian Ewert ein Auskunftsanspruch zu.
1.3 Fabian Ewert hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken sowie im Impressum auf der Website des Kunden als Urheber genannt zu werden und mit seiner Website zu verlinken.
1.4 Fabian Ewert hat das Recht, erbrachte Leistungen, auch wenn sie auf Kundenvorlagen basieren, zu Werbezwecken zu verwenden und sie in eine Referenzliste aufzunehmen und entsprechende Links zu setzen.
1.5 Vorschläge und Mitarbeit des Auftraggebers haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.
2. Vergütung
2.1 Die Anfertigung von Entwürfen und sämtlichen sonstigen Tätigkeiten, die Fabian Ewert für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Die Vergütung erfolgt auf Grundlage eines gesonderten Vertrages, den der Kunde mit seiner Auftragserteilung als vereinbart anerkennt. Die Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu entrichten sind.
2.2 Zusatzleistungen, die nicht in dem Angebot enthalten sind, müssen gesondert vergütet werden. Dies gilt besonders für nicht vereinbarten Mehraufwand, sowie außerhalb der Geschäftszeiten erbrachte Dienstleistungen.
2.3 Entwürfe und Reinzeichnungen bilden zusammen mit der Einräumung von Nutzungsrechten eine einheitliche Leistung.
2.4 Werden die Entwürfe für andere Zwecke oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, so ist Fabian Ewert berechtigt, die Vergütung für die Nutzung nachträglich in Rechnung zu stellen bzw. eine entsprechend höhere Vergütung für die Nutzung zu verlangen.
2.5 Angebote von Fabian Ewert gelten nur unter der Voraussetzung, dass die Auftragsdaten und Informationen unverändert bleiben. Die Angebote gelten längstens 30 Tage nach Eingang beim Auftraggeber. Bei Aufträgen mit Lieferung an Dritte gilt der Besteller als Auftraggeber, soweit keine anderweitige ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde. Die Preise von Fabian Ewert gelten ab Sitz von Fabian Ewert. Sie enthalten keine Mehrwertsteuer, und schließen Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten nicht ein, sofern sie nicht in der Leistungsbeschreibung festgelegt sind.
2.6 Wenn der Kunde Aufträge, Arbeiten, Planungen und dergleichen ändert oder abbricht bzw. die Voraussetzungen für die Leistungserstellung ändert, wird er Fabian Ewert alle dadurch entstandenen Kosten ersetzen und ihn von allen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freistellen.
3. Fälligkeit der Vergütung
3.1 Die Vergütung ist bei Ablieferung des Werkes fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme des Teiles fällig.
3.2 Der Kunde kommt 14 Tage nach Zugang der Rechnung oder durch Mahnung durch Nichtzahlung zum vereinbarten Zeitpunkt in Verzug. Ab Verzugseintritt steht Fabian Ewert ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 10% über dem Basiszinssatz zu. Die Verzugszinsen fallen bei Überschreitung des Zahlungszieles nach 30 Tagen auch ohne Mahnung an. Das Recht zur Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Verzugsschadens bleibt unberührt.
4. Eigentumsvorbehalt
4.1 An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.
4.2 Die Versendung von Arbeiten und von Vorlagen erfolgt auf Gefahr und auf Rechnung des Auftraggebers.
4.3 Fabian Ewert ist nicht verpflichtet, Dateien oder Layouts, die im Computer erstellt wurden, sowie Zwischenerzeugnissen, die zur Herstellung des geschuldeten Endprodukts erstellt werden, an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Computerdateien, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. Hat Fabian Ewert dem Auftraggeber Computerdateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung von Fabian Ewert geändert werden.
5. Korrektur, Produktionsüberwachung und Belegmuster
5.1 Vor Ausführung der Vervielfältigung sind Fabian Ewert Korrekturmuster vorzulegen.
5.2 Die Produktionsüberwachung durch Fabian Ewert erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarung. Bei Übernahme der Produktionsüberwachung ist Fabian Ewert berechtigt, nach eigenem Ermessen die notwendigen Entscheidungen zu treffen und entsprechende Anweisungen zu geben. Er haftet für Fehler nur bei eigenem Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
5.3 Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber Fabian Ewert 10 bis 20 einwandfreie Belege unentgeltlich. Fabian Ewert ist berechtigt, diese Muster zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden.
6. Haftung
6.1 Fabian Ewert haftet für entstandene Schäden an ihm überlassene Vorlagen, Websites, Displays, Layouts etc. nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Für den Verlust kundeneigener Daten haftet Fabian Ewert nur, wenn die Daten vom Kunden ausreichend aktuell und vollständig gesichert wurden und eine Rekonstruktion mit vertretbarem Aufwand möglich ist. Die Haftung für Datenverluste wegen unbefugter Angriffe Dritter ist ausgeschlossen.
6.2 Dem Auftraggeber zustehende Produkte, insbesondere Daten und Datenträger, werden von Fabian Ewert nur nach ausdrücklicher Vereinbarung und gegen besondere Vergütung länger als 12 Monate archiviert.
6.3 Für die vom Auftraggeber gelieferten, erstellten oder freigegebenen Entwürfe, Texte, Reinausführungen und Reinzeichnungen entfällt jede Haftung von Fabian Ewert.
6.4 Mit der Genehmigung von Entwürfen, Reinausführungen oder Reinzeichnungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild. Das Gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Auftraggebers, auch für die Freigabe von Internetleistungen.
6.5 Sofern Fabian Ewert notwendige Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen von Fabian Ewert. Fabian Ewert haftet nur für eigenes Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
6.6 Für die wettbewerbs- und warenzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Arbeiten haftet Fabian Ewert nicht.
6.7 Beanstandungen offensichtlicher Mängel sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werkes schriftlich bei Fabian Ewert geltend zu machen. Alle anderen Mängel verjähren in einem Jahr nach Abnahme des Werkes. Fabian Ewert leistet für Mängel zunächst nach seiner Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Neuherstellung.
6.8 Erstellt Fabian Ewert Webseiten zum Abruf auf einem www-Server, haftet Fabian Ewert für Störungen innerhalb des Internets nicht.
6.9 Fabian Ewert haftet nicht für die Zuteilung des vom Kunden beantragten Domainnamens durch die zuständige Registrierungsstelle.
6.10 Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung des Auftrags Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte, verletzt werden. Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen und Fabian Ewert die Kosten zu ersetzen, die diesem wegen der möglichen Rechtsverletzung entstehen.
6.11 Bei farbigen Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren können geringe Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das Gleiche gilt für den Vergleich zwischen sonstigen Vorlagen (z.B. Digital-Proofs, Korrekturabzügen usw.) und dem Endprodukt.
6.12 Der Auftraggeber kann Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10% der bestellten Auflage nicht beanstanden.
6.13 Fabian Ewert haftet nicht für Schäden, mit deren Entstehen im Rahmen des Vertrags nicht gerechnet werden musste. Untypische unvorhersehbare Schäden werden also von der Haftung nicht erfasst.
7. Abnahme, Termine, Fristen
7.1 Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.
7.2 Abnahmetermine werden im Projektverlauf einvernehmlich durch die Parteien bestimmt. Fabian Ewert ist berechtigt, dem Kunden einzelne Leistungen zur Teilabnahme vorzulegen. Sobald Fabian Ewert die Leistung bzw. Teilleistung erbracht hat, wird der Kunde innerhalb von zwei Wochen eine Funktionsprüfung durchführen und den Kunden über das Ergebnis der Funktionsprüfung, insbesondere über auftretende offensichtliche Mängel, schriftlich unterrichten. Sofern der Kunde dem Anbieter innerhalb dieser Frist keine offensichtlichen Mängel anzeigt oder die Leistung des Anbieters in Gebrauch nimmt, gilt die Abnahme als erteilt. Anlässlich der Funktionsprüfung auftretende, abnahmerelevante Mängel wird Fabian Ewert in angemessener Frist beseitigen oder in sonstiger Form beheben. Hiernach ist die betreffende Funktionsprüfung zu wiederholen. Die Abnahme darf nicht verweigert werden wegen unerheblicher Abweichungen der Leistung von der Leistungsbeschreibung.
7.3 Vereinbarte Leistungs- und Liefertermine verlängern sich jeweils um den Zeitraum, in dem Fabian Ewert durch Umstände, die nicht von ihm zu vertreten sind, an der Erbringung der Leistung gehindert ist. Gleiches gilt für den Zeitraum, in dem Fabian Ewert auf Informationen oder Mitwirkungshandlungen des Kunden wartet.
7.4 Werden von dem Kunden Änderungen oder Ergänzungen beauftragt, die nicht nur geringfügigen Umfang haben, so verlieren Termine und Fristen, die sich am ursprünglichen Vertragsgegenstand orientieren, ihre Gültigkeit.
7.5 Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann Fabian Ewert eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit kann Fabian Ewert auch Schadenersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.
7.6 Soweit Fabian Ewert die vertraglichen Leistungen infolge höherer Gewalt oder anderer für Fabian Ewert unabwendbarer Umstände nicht oder nicht fristgerecht erbringen kann, treten für Fabian Ewert keine nachteiligen Rechtsfolgen ein.
8. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen
8.1 Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Fabian Ewert behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
8.2 Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller Fabian Ewert übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber Fabian Ewert von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.
8.3 Fabian Ewert kann Rechte Dritter (fremdes Lizenzmaterial) in Anspruch nehmen, die dem Kunden nur eingeschränkt übertragen werden können. Die eingeschränkte Übertragung kann dazu führen, dass fremdes Lizenzmaterial nicht mehr oder zu erheblich veränderten Konditionen, auf die Fabian Ewert keinen Einfluss hat, zur Verfügung steht. Fabian Ewert wird sich in diesem Fall nach besten Kräften bemühen, ähnliches Material zu verwenden.
8.4 Der Kunde darf fremdes Lizenzmaterial nur im Zusammenhang im Rahmen der vereinbarten Nutzung verwenden. Wird Fabian Ewert vom Lizenzgeber in Anspruch genommen, weil das fremde Lizenzmaterial nicht dementsprechend genutzt wurde, so ist der Kunde von Fabian Ewert Desgn zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verantwortlich.
8.5 Der Kunde ist verpflichtet, Fabian Ewert über jede unrechtmäßige Nutzung des Lizenzmaterials, die ihm bekannt wird, zu informieren, sowie gegen einen Verletzer der gewerblichen Schutzrechte gerichtlich vorzugehen oder Fabian Ewert dabei zu unterstützen.
9. Datenschutz und Geheimhaltung
9.1 Fabian Ewert speichert die im Rahmen der Vertragsanbahnung und -abwicklung benötigten Daten des Kunden. Die Behandlung der Daten erfolgt vertraulich. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben.
9.2 Durch die Verbindung eines Netzwerks mit dem Internet entsteht die Möglichkeit der missbräuchlichen Verwendung von Daten. Insbesondere sensible Daten muss der Kunde daher durch eigene Sicherungsmaßnahmen vor unberechtigtem Zugriff schützen.
9.3 Beide Vertragspartner werden vertraulich gekennzeichnete Informationen, die ihnen im Rahmen des Vertrags bekannt werden, vertraulich behandeln.
10. Schlußbestimmungen
10.1 Erfüllungsort ist Sitz von Fabian Ewert (Lichgasse 13, 53639 Königswinter)
10.2 Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht.
10.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.